logo_klickblick

Auszug aus der Satzung:

§2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von Personen, insbesondere blinder, sehbehinderter und älterer Menschen, die in der modernen Informationsgesellschaft in Ausbildung, Beruf und Alltag benachteiligt sind. Dies geschieht durch freiwillige Helfer sowie Dienstleistungen bzw. Geräte, die auf Entwicklungen der Mikroelektronik, EDV- und Netzwerktechnik (Internet, LAN) beruhen. Insbesondere soll der "KlickBlick-Service" ermöglicht und unterstützt werden, der Blinde über Intra- oder Internet mit sehenden Helfern verbinden kann, die dann zu übermittelten Bildern von Gegenständen, Papiervorlagen oder Bildschirminhalten über Sprachverbindung Auskunft geben können. Der Verein soll die Verbreitung des Dienstes in Deutschland, seine Optimierung (z.B. über begleitende Forschungsprojekte) sowie durch Verbindungen zu internationalen Organisationen und Institutionen auch die Nutzung im Ausland fördern.

Download der kompletten Satzung:

PDF-Format (16KB)
RTF-Format (19KB)

Newsletter bestellen

Name, Vorname:

E-Mail-Adresse: